2 Böker Damast Küchenmesser im Set mit Schleifgerät

Setpreis 339,- €

Best.-Nr.: ATB1.1

(UVP des Herstellers 424,85 €)

Das Set besteht aus:

Böker Damast Black Kochmesser

130421dam

Gesamtlänge: 33,8 cm
Klingenlänge: 21,2 cm
Gewicht: 140 g
Klingenstärke: 3,0 mm
Klingenmaterial: Damast
Griffmaterial: Schichtholz
Verschluss: feststehend

Von Hand gefertigtes Kochmesser in traditionell japanischer Bauweise aus rostfreiem Damast-Stahl mit 37 Lagen, welcher der Klinge durch den äußerst harten Schnittkern aus V-Gold No. 10 Stahl eine extreme Schärfe verleiht. Die Messergriffe aus echtem, japanischem Schichtholz liegen sehr angenehm in der Hand. Ges. 33,8 cm. Kl. 21,2 cm. Stärke 3 mm. Gew. 140 g.

Böker Damast Black Santoku

130417dam

Gesamtlänge: 29,8 cm
Klingenlänge: 17,2 cm
Gewicht: 140 g
Klingenstärke: 3,0 mm
Klingenmaterial: Damast
Griffmaterial: Schichtholz

Von Hand gefertigtes Kochmesser in traditionell japanischer Bauweise aus rostfreiem Damast mit 37 Lagen, welcher der Klinge durch den äußerst harten Schnittkern aus V-Gold No. 10 Stahl eine extreme Schärfe verleiht. Die Messergriffe aus echtem, japanischem Schichtholz liegen sehr angenehm in der Hand. Ges. 29,8, cm. Kl. 17,2 cm. Stärke 3 mm. Gew. 140 g.

 

Schärfgerät Magnum Vulkanus I

VULKANUS Messerschärfer – der erste der wirklich funktioniert! Einfach zu bedienen. Schärfen und abziehen der Klinge. Schnelles und überzeugendes Schärfergebnis – auch geeignet für Messer mit Wellenschliff. Einfach zu reinigen (spülmaschinengeeignet). Das Thema Messerschärfen ist so alt wie die Geschichte des Messers selbst und permanent aktuell. Messerschärfer gibt es viele, aber keiner ist letztendlich überzeugend. Das Urteil der professionellen wie privaten Anwender lautet oft: … zu kompliziert, Geduldsspiel in der Anwendung, mangelhaftes Schärfergebnis, unschöne Schleifspuren auf der Klinge, für viele Messer ungeeignet, viel zu teuer etc. Harald Stallegger, Böker-Fachhändler aus Salzburg, hat sich intensiv mit dem Thema Messerschärfen beschäftigt und ein einzigartiges System entwickelt und patentieren lassen. Den VULKANUS Messerschärfer. Die Lösung: Federnd gelagerte Hartmetallstäbe (mit kohlefaserverstärkten Polyamiden), die an jeder Klinge fest anliegen. Zwei unterschiedliche Winkel zwischen Klinge und Schärfstäben, ergeben zwei Schleifstufen: 1. Schärfen des Messers mit deutlichem Materialabtrag (Messerspitze nach unten beim Durchziehen) und 2. Abziehen (feines Entgraten) der Messerschneide (Spitze nach oben beim Durchziehen)Das Ergebnis ist perfekt. Auch Ungeübte erhalten innerhalb weniger Minuten eine rasiermesserscharfe Klinge. Schärfgerät mit Hart-Metall-Schärfstäben. Sowohl für Messer mit glatter Klinge als auch mit Wellenschliff. Edelstahl-Version.

[Produktvideo auf Youtube]

Böker Sonderaktion im März 2015

15% Rabatt auf alle Böker Messer im März 2015.

Versandkostenfrei ab 59 Euro Bestellwert innerhalb Deutschland. Suchen Sie sich einfach Ihr Wunschmesser auf www.boker.de aus und senden uns die Artikelnummer(n). Sie erhalten dann eine Bestätigung und Rechnung, abzüglich des 15% Rabatts, von uns.

Böker

www.boker.de

Das Messer im Waffengesetz

Neuregelung des Waffengesetzes zum 01.04.2008

Aufgrund der vielen Anfragen zu diesem Thema fassen wir den aktuellen Sachverhalt hier zusammen.

Um das Verständnis zu erleichtern, stellen wir den aktuellen Gesetzestext im Wortlaut voran:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

  1. Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.
  2. Absatz 1 gilt nicht
    1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
  3. Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Im Einzelnen heißt das:

Die Regelungen zu Erwerb und Besitz von Messern sowie die Einordnung bestimmter Messertypen als verbotene Gegenstände wurden mit der Novelle nicht geändert. Alles, was vorher verkauft werden durfte, darf auch jetzt verkauft werden; alles, was vorher legal zu besitzen war, ist auch jetzt noch legal zu besitzen!

Anders als früher ist jedoch das Führen von feststehenden (d.h. nicht klappbaren) Messern mit einer Klingenlänge über 12cm, von Hieb- und Stichwaffen sowie von einhändig feststellbaren Messern gesetzlich geregelt. (Der Transport in einem verschlossenen Behältnis wird nicht als Führen eingestuft.)

„Einhändig feststellbare“ Messer sind nach unserem Verständnis Messer, die eine Vorrichtung zum einhändigen Öffnen und eine Klingenarretierung aufweisen. Sollte ein Messer nur eines dieser Merkmale aufweisen, ist es vom § 42a nicht betroffen.

Hieb- und Stichwaffen sind Gegenstände, deren Zweckbestimmung der Einsatz als Waffe ist, wie es z.B. bei zweischneidigen Dolchen oder Bajonetten der Fall ist. Eine bloße Eignung eines Gegenstandes macht aus ihm noch keine Waffe. So ist z.B. ein Küchenmesser natürlich auch als Waffe einsetzbar, aber die Zweckbestimmung ist ausschlaggebend für die Einstufung als Gebrauchsgegenstand, weshalb ein Küchenmesser nicht als Waffe eingestuft wird.

Für alle diese Gegenstände (feststehende Messer über 12cm Klingenlänge, einhändig feststellbare Messer und Hieb- oder Stichwaffen) lässt der Gesetzgeber das Führen nur noch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu.

Dieses berechtigte Interesse definiert sich als Führen „in Zusammenhang mit dem Sport, der Berufsausübung der Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck“.

Der sogenannte „allgemein anerkannte Zweck“ ist nirgendwo näher ausgeführt. (Selbstverteidigung – obwohl ein Grundrecht – wird vom Gesetzgeber nicht als ein solcher Zweck anerkannt!)

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber nicht von einem „behördlich anerkannten“ oder „gesetzlich anerkannten“ Zweck spricht. Die Formulierung „allgemein anerkannter Zweck“ legt nahe, dass hiermit das normale Volksempfinden bzw. der gesunde Menschenverstand gemeint ist, nach denen das Führen z.B. eines Taschenmmessers in verschiedenen Situationen üblich und angebracht ist.

Da diese Definition sehr weit gefasst und schwammig formuliert ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.B. ein kontrollierender Beamter hier eine andere, restriktivere Auslegung vorbringt.

Jedoch hat der Gesetzgeber diesen „allgemein anerkannten Zweck“ in das Gesetz nun einmal mit aufgenommen. Daher sind pauschale Feststellungen wie z.B. „Einhandmesser sind generell verboten“ oder auch „Das Führen von Einhandmessern ist generell verboten“ eindeutig falsch.

Wer einer Auseinandersetzung über diese Definition bzw. deren Umfang aus dem Weg gehen möchte, kann natürlich bei einem Einhandmesser die Öffnungshilfe entfernen (soweit technisch möglich). Wenn sich das fragliche Messer nicht mehr einhändig öffnen lässt, fällt es ebenfalls nicht mehr unter die Einschränkung des § 42a.

Vielen unserer Messer liegt bereits das entsprechende Werkzeug bei, um den Daumenknopf (zumindest temporär) zu entfernen.

Als mündiger Bürger können Sie so selbst entscheiden, wie Sie Ihr Messer nutzen möchten.

Natürlich hat die Demontage des Daumenknopfes den leicht faden Beigeschmack von vorauseilendem Gehorsam, was der Ungenauigkeit des Gesetzes zu verdanken ist. Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass das Tragen der fraglichen Messer nach dem Gesetzestext unter den definierten Umständen legal ist; man sollte seine Rechte nicht aus den Augen verlieren.

Ein Zitat des Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, das er in einem anderen Kontext abgegeben hat, fasst es sehr passend zusammen:

„Nur schwache Gemeinwesen nehmen der Mehrheit die Freiheit, weil sie den Missbrauch der Freiheit durch eine kleine Minderheit fürchten.“

ATODU Ti Serie Fixed Ti3.1

ATODU Ti Serie Fixed Ti3.1

Gesamtlänge / Overall Length: 23,0 cm
Klingenlänge / Blade Length: 13,5 cm
Klinge / Blade: Damast Stahl 312 Lagen / Damascus Steel 312 Layers
Griff / Handle: Rosenholz / Rosewood
Scheide / Sheath: Leather
Härte / Hardness: 58 – 60 HRC

Preis / Price: 199 €

ATODU Ti-Serie Fixed Ti3.3

ATODU Ti Serie Fixed Ti3.3

Gesamtlänge / Overall Length: 20,0 cm
Klingenlänge / Blade Length: 10,0 cm
Klinge / Blade: Damast Stahl 312 Lagen / Damascus Steel 312 Layers
Griff / Handle: Kamelknochen + Büffelhorn / Camel Bone + Bull Horn
Scheide / Sheath: Leather
Härte / Hardness: 58 – 60 HRC

Preis / Price: 199 €

ATODU Ti-Serie Folder Ti1.6

ATODU Ti Serie Folder Ti1.6

Gesamtlänge / Overall Length: 23,0 cm
Klingenlänge / Blade Length: 8,5 cm
Länge geschlossen / Length Closed: 13,0 cm
Klinge / Blade: Damast Stahl 312 Lagen / Damascus Steel 312 Layers
Griff / Handle: Schwarzes Micarta / Black Micarta
Scheide / Sheath: Leather
Härte / Hardness: 58 – 60 HRC
Verriegelung / Lock: Liner Lock

Preis / Price: 299 €